Ursachen erkennen – ganzheitlich Behandeln

Osteopathie ist eine auf umfangreiches Wissen in den Bereichen der Anatomie, Physiologie und Biochemie aufgebaute Behandlungsmethode, die nach den Ursachen von Krankheiten sucht, und dann dem Körper hilft, sich selbst zu heilen.
Das ganzheitliche Behandlunskonzep dient vorwiegend dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Diagnose und Therapie erfolgen mit eigenen, osteopathischen Techniken, die sowohl mit den Händen als auch mit dem Muskeltest aus der Kinesiologie durchgeführt werden. Die Osteopathie beeinhaltet die craniosacral Therapie (Behandlung vom Kopf und Kreuzbein) die visceral Therapie (der Organe) und die parietal Therapie (der WS, Gelenke, Fascien und Muskeln).
Osteopathie ist keine neue Wissenschaft. Ihr Grundkonzept wurde bereits 1874 von dem Arzt Andrew Taylor Still (1828 – 1917) in den USA entwickelt.

Die Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der meisten gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Der Patient muss also die Kosten einer Behandlung selbst tragen. Manche gesetzlichen Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse bezuschussen eine osteopathische Behandlung, nach Verordnung durch einen Arzt

Aktuelle Gebührenordnung für Privatpatienten:

1.Osteopathische  Behandlung  120 €. Untersuchung, Annamnese, Behandlung, Befund

Folgebehandlungen 1,5 Std. 100€

Bei Privatpatienten tragen die meisten privaten Krankenkassen die Behandlungskosten bei einem Arzt oder Heilpraktiker ganz oder zumindest teilweise (um sicher zu gehen, ob Ihre Kasse die Kosten übernimmt, empfehlen wir vorher nachzufragen!).

Als Privatversicherter Patient (private Vollversicherung, private Zusatzversicherung, Beihilfe und Postbeamtenkasse) erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH)